Aktuell wird in Ostheim ein Baugebiet geplant, bei denen bereits in allen Baugrundstücken eine Stichleitung der Biomasse-Wärmeversorgung Ostheim GmbH & Co. KG gelegt wird.

Sie interessieren sich für ein solches Baugrundstück? Informieren Sie sich diesbezüglich unter www.ostheim.de.

Hier finden Sie hilfreiche Informationen bezüglich der Wärmeversorgung in der Burgstraße.

Sie haben ein Grundstück erworben und fragen Sich wie es nun weitergeht?

1. Kauf des Grundstücks

Der zuständige Notar teil der BWV Ostheim automatisch mit, wer der Vertragspartner der Wärmelieferung ist.

2. Abschluss Wärmelieferungsvertrag

Wir schicken Ihnen den Wärmelieferungsvertrag zu. Diesen müssen Sie unterzeichnen und zurücksenden.

3. Bauarbeiten

Nach Unterzeichnung des Wärmelieferungsvertrag kann der Bau der Hausanschluss-leitung beginnen. Sobald die Voraussetzungen für den Standort der Wärmeübergabe-station geschaffen sind, kann diese installiert werden.

4. Anschluss an die Wärmversorgung

Das Heizungsunternehmen Ihres Vertrauens trifft die Vorbereitungen für den Anschluss Ihres Heizsystems auf das der Nahwärmeversorgung.  Die Wärmeübergabestation wird durch die BWV Ostheim in Betrieb genommen.

5. Beginn der Versorgung

Jetzt wird’s warm! Zum Beginn der Versorgung erhalten Sie eine Vertragsbestätigung sowie alle wichtigen Formulare, die Sie für eine reibungslose Wärmeversorgung benötigen.

Weitere Informationen zur Wärmeversorgung der Biomasse-Wärmeversorgung Ostheim GmbH & Co. KG finden Sie hier.

Nach diesem Motto haben wir uns zum Ziel gesetzt eine zuverlässige, umweltfreundliche sowie preiswerte Nahwärmeversorgung für die Stadt Mellrichstadt aufzubauen.

Aktuell sind wir noch in Planungsphase allerdings können Sie sich hier bereits einige wichtige Informationen einholen.

Bei weiteren Fragen zum Projekt "Nahwärme am Hainberg" können Sie uns gerne unter 09771 62240-228 oder unter waerme@~@rhoengas.net kontaktieren.

Sie haben Interesse an einem Anschluss an der Nahwärmeversorgung in Mellrichstadt? Füllen Sie folgendes Formular aus und wir werden nach interner Prüfung mit Ihnen in Kontakt treten!

 

Zum 01. Januar 2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz möchte die Bundesregierung eine faire Verteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter erreichen. Auch wir als Wärmelieferant unterliegen den Vorgaben des CO2KostAufG.

Alle Daten die wir Ihnen laut CO2KostAufG zur Verfügung stellen müssen, finden Sie hier.