Projektdaten Versorgungskarte Verfügbarkeit prüfen Ihr Anschluss an die Zukunft 7 Schritte zum Hausanschluss Fördermittelservice Service und Downloads

In Burglauer betreibt die Bayerische Rhöngas GmbH seit 2011 das Wärmeversorgungsnetz „Kehrrain“ auf Basis Erneuerbarer Energien. Wärmeabnehmer sind die Grundschule Burglauer und die Rudi-Erhard-Halle sowie das Neubaugebiet Kehrrain II mit den dortigen Wohngebäuden. Ein weiteres Wohngebiet „Kehrrain III“ wird seit 2017 ebenfalls mit Wärme versorgt. Zwei Biomasseheizkessel erzeugen vorrangig die notwendige Wärmeenergie für das Wärmenetz. Als Brennstoffmaterial verwenden wir ausschließlich Holzhackschnitzel, die aus der Rhön kommen. Die daraus entstehende Wertschöpfung kommt unserer Region und somit den Kommunen und Bürgern in unmittelbarer Nähe zugute. Für die Spitzenlasten und eine optimale Versorgungssicherheit sorgen zusätzlich zwei Gasthermen für ausreichend Wärme.

Rahmendaten    
Wärmeerzeuger Grundlast   2 Biomasseheizkessel (Holzhackschnitzel); Thermische Leistung: 150 kW und 240 kW
Wärmeerzeuger   2 Gasthermen
Spitzenlast/Redundanz   Thermische Leistung: 2 x 100 kW
Einsatzenergie   Holzhackschnitzel (96,2 %), Erdgas (3,8%)
Pufferspeicher   10.000 Liter
Primärenergiefaktor   0,48
CO2-Einsparungen   215,0 t/a
Wärmenetzlänge   2.430 m
Wärmeabsatz   1.205.000 kWh/a
Anzahl Wärmeabnehmer derzeit   46

Sie haben Interesse an der Wärmeversorgung


Ihr Anschluss an die Zukunft

Vom Nahwärmenetz in der Straße werden zwei Hausanschlussleitungen (Vor- sowie Rücklauf) direkt in den Heizraum verlegt. Dieser wird natürlich an Ihrer Hauswand wasserdicht verschlossen.

Anstelle der bisherigen Heizungsanlage gibt es eine kleine Übergabestation in Ihren eigenen vier Wänden. Diese sorgt dafür, dass die benötigte Wärme an Ihr Heiz- bzw. Warmwassersystem übergeben wird.

Übergabekonzept

Übergabestation

In 7 Schritten zum Hausanschluss

1. Verfügbarkeit prüfen

Die Versorgungsgebiet-Suche zeigt Ihnen, ob die Nahwärme in Ihrer näheren Umgebung verfügbar ist.

2. Unverbindliche Anfrage stellen

Über das Kontaktformular können Sie uns Ihre Anfrage zukommen lassen.

3. Prüfen des Wärmeanschlusses

Nach Eingang der Anfrage werden wir die Gegebenheiten prüfen und ggf. mit Ihnen in Kontakt treten.

4. Wärmeliefervertrag

Ist die Wärmeversorgung möglich, senden wir Ihnen ein Angebot mit Kostenvoranschlag sowie Preismodell zu. Nach Annahme des Angebotes erhalten Sie Ihren Wärmelieferungsvertrag.

5. Bauarbeiten

Nach Unterzeichnung des Vertrages beginnt der Ausbau des Wärmenetzes. Ebenfalls wird der Hausanschluss hergestellt und die Übergabestation montiert.

6. Umschluss / Anschluss

Fast geschafft! Der Heizungsbauer Ihres Vertrauens nimmt den Umschluss/Anschluss Ihres Heizsystems an die Übergabestation vor.

7. Beginn der Versorgung

Jetzt wird’s warm! Zum Beginn der Versorgung erhalten Sie eine Vertragsbestätigung sowie alle wichtigen Formulare die Sie für eine reibungslose Wärmeversorgung benötigen.

Fördermittelservice

Bei vielen Investitionen am Haus können Eigentümer mit einer Förderung rechnen. Bund, Bundesland, Städte und Kommunen bieten Förderungen an, zumeist Zuschüsse oder Förderkredite. Gefördert werden Heizung und Haustechnik, der Einsatz erneuerbarer Energien, Barrierefreiheit, Sicherheit und Einbruchschutz, Schaffung von neuem Wohnraum und vieles mehr.

Klicken Sie hier für den Fördermittel-Service!

Service und Downloads

Sie haben Ihr wärmeversorgtes Objekt veräußert oder neu vermietet?

Um die Übergabe mit Ihrem Nachnutzer (z.B. Vermieter, Eigentümer oder Nachmieter) zu protokollieren nutzen Sie bitte unser Vertragsübernahme-Formular und tragen Sie dort alle notwendigen Angaben ein.

Sobald beide Parteien (Nutzer neu sowie alt) unterzeichnet und zurückgesendet haben (per Mail, Post oder Fax) erhalten Sie nach eingehender Prüfung von unserer Seite, eine von uns unterzeichnete Ausfertigung für Ihre Unterlagen.

Zur Vertragsübernahme würden wir Sie ebenfalls bitten, alle Monatsend-Zählerstände des Wärmemengenzählers in unserem Formular zur Wärmemengenzählerablesung abzulesen, einzutragen und uns ebenfalls zu kommen zu lassen.

Bei Fragen können Sie gerne unser Team Kundenservice unter 09771 62240-204 oder unter  kundenservice@~@rhoengas.net kontaktieren.

Wenn Sie Ihren Wärmemengenzähler ablesen möchten, füllen Sie bitte das folgende Formular aus und lassen uns dies per Mail, Fax oder Post zu kommen. Es müssen immer alle Monatsendzählerstände ausgelesen werden. Eine Anleitung zur Auslesung des Wärmemengenzählers finden Sie unter dem nächsten Punkt.

Sie wurden vor kurzem an die Wärmeversorgung angeschlossen und haben aktuell noch einen eingebauten Gaszähler? Um die Gasversorgung zu beenden und einen Termin zur Außerbetriebnahme des Gaszählers zu finden, würden wir Sie bitten, folgende Kündigung auszufüllen, zu unterzeichnen und an kundenservice@~@rhoengas.net zu senden. Die Netzabteilung der Bayerischen Rhöngas GmbH setzt sich mit Ihnen zeitnah in Verbindung.

Sie möchten, dass Ihre monatlichen Abschläge unkompliziert, bequem und sicher von Ihrem Bankkonto abgebucht werden?

Mit folgendem SEPA-Basislastschriftmandat können Sie uns jederzeit ein SEPA-Mandat erteilen oder die von Ihnen bereits hinterlegten Kontodaten ändern. Selbstverständlich ist ein SEPA-Mandat auch jederzeit ohne die Angaben von Gründen durch Sie widerrufbar.

Wir würden Sie bitten das SEPA-Basislastschriftmandat auszufüllen und uns unterschrieben per Mail, per Post oder per Fax zu kommen zu lassen.

Und so geht's

Drucken Sie einfach das SEPA-Mandat, das Sie weiter unten im PDF-Format finden, aus und schicken Sie uns dieses ausgefüllt und unterschrieben per Mail, per Post oder per Fax zurück.

waerme@~@rhoengas.net

Bayerische Rhöngas GmbH
Hauptstraße 3
97616 Bad Neustadt

Telefax: 09771 62240-249

Sie können Sich Ihre Wärmeabrechnung sowie Ihren zukünftigen Schriftverkehr im pdf.Format per E-Mail zusenden lassen. So erhalten Sie schnell und umgehend Ihre Belege. Und es reduziert den Papierverbrauch, schont Ressourcen und kommt so unserer Umwelt zugute. Für eine eindeutige Authentifizierung bitte alle Felder ausfüllen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Ihren Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Bayerische Rhöngas GmbH
Hauptstraße 3
97616 Bad Neustadt
 09771 62240 - 249
waerme@rhoengas.net

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Hierfür können Sie folgendes Muster-Widerrufsformular elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsformular

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Gas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Entsprechend der im September 2021 geänderten „AVBFernwärmeV“ (u.a. § 1a) informieren wir unsere Kunden und Interessenten verordnungsgemäß über die wesentlichen Grundlagen unserer Wärmeversorgung.

Primärenergiefaktor

Der Primärenergiefaktor nach § 22 Absatz 2 GEG 2020 beträgt 0,48.

Das dazugehörige Zertifikat können Sie hier herunterladen.

Die verwendeten Indizes finden Sie unter folgenden Links:

Holz

Erzeugerpreise leichtes Heizöl

Lohn

Sie suchen Angaben zum CO2KostAufG? Diese finden Sie hier.